Güterbeschauer

[795] Güterbeschauer, 1) in den Seestädten Beamte, welche ein Verzeichniß über alle auf einem Schiffe befindliche Waaren u. Güter, über die Ankunft u. Abfahrt der Schiffe aufnehmen, welches Verzeichniß von ihrem Gerichte unterzeichnet wird; 2) so v.w. Makler.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 795.
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