Gefürstet

[454] Gefürstet war zur Zeit der frühern deutschen Reichsverfassung Prädikat derjenigen Grafen und Prälaten, die von fürstlichem Range waren; daher gefürsteter Abt, gefürsteter Graf, Fürstbischof etc. Auch auf die Territorien solcher Herren wurde diese Bezeichnung übertragen, z. B. die gefürstete Grafschaft Henneberg, die bis 1583 bestand; wie man denn noch jetzt von den gefürsteten Grafschaften Görz, Gradisca, Tirol etc. spricht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 454.
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