Gefürstet

[55] Gefürstet, hieß zur Zeit der alten deutschen Reichsverfassung, wer die Würde als Fürst u. auch Mitgliedschaft auf Reichstagen hatte; so Gefürstete Äbte, s.u. Abt; Gefürstete Grafschaften dergleichen waren Tyrol u. Henneberg.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 55.
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