Gegenschrift

[457] Gegenschrift hieß im schriftlichen Prozeß die Verteidigungsschrift einer Partei gegen einen Angriff des Gegners. Beantwortungen von Schriftsätzen (s.d.) kommen auch im heutigen Zivilprozeß (s.d.) vor. In andrer Bedeutung ist G. soviel wie Revers (s.d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 457.
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