Generalisation

[552] Generalisation (v. lat. genus, »Gattung«) ist die Verallgemeinerung, d. h. der logische Prozeß, durch den der Umfang eines Begriffes oder der Geltungsbereich eines Satzes so erweitert werden, daß sie jetzt auch auf Objekte, bez. Fälle anwendbar sind, die vorher ausgeschlossen waren. Die G. beruht immer auf einer Induktion (s.d.), die nachweist, daß alle oder einige der für den Begriff, bez. Satz wesentlichen Merkmale, bez. Bedingungen in weiterm Umfange zutreffen, als angenommen war.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 552.
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