Gesamtgemeinde

[670] Gesamtgemeinde bedeutet entweder eine Orts- oder Kirchengemeinde, die aus mehreren Ortschaften besteht, oder eine Korporation, die aus mehreren Gemeinden besteht, wie z. B. die Zweckverbände. Letztere Art der G. heißt auch Gesamtverband. Solche Gesamtverbände kommen insbes. für Kirchengemeinden vor.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 670.
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