Gograf

[80] Gograf (gôgreve, von go, »Gau«) hieß in nachfränkischer Zeit bei den Sachsen ein von der Gemeinde des Gos gewählter Richter. Go bedeutet hier nicht die Grafschaft, sondern einen Unterbezirk derselben. Der G. ist ein Unterbeamter des Grafen. In Süddeutschland findet sich dafür die Bezeichnung Schultheiß. Unter dem G. standen noch kleinere Beamte unter verschiedenen Namen, wie Bauermeister u.a. (vgl. Bauerngerichte).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 80.
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