Gründonnerstag

[454] Gründonnerstag (Dies viridium, Feria bona quinta, Dies absolutionis oder indulgentiae, Coena domini), der Donnerstag vor Ostern, wird als Gedächtnistag der Einsetzung des Abendmahls gegen Ende des 7. Jahrh. zum Festtag erhoben, seitdem in der christlichen Kirche gefeiert. Der volkstümliche Name G., der etwa seit 1200 vorkommt, ist noch nicht aufgeklärt. Irrtümlich ist die Ableitung von dem nicht nachweisbaren Introitus Pf. 23,2; möglich die Benennung nach der noch heute verbreiteten Sitte, an diesem Tage grüne Frühlingskräuter zu genießen, die man für heilkräftig hielt, oder von den »Grünen«,[454] d. h. den öffentlichen Büßern, die nach der während der Fastenzeit vollbrachten Buße jetzt als Sündenlose (virides) wieder in die kirchliche Gemeinschaft aufgenommen wurden. Für diese Möglichkeit spricht der für G. vorkommende Name Antlaßtag (»Tag des Erlasses der Kirchenstrafe«). Vielleicht haben aber die früher am G. gebrauchten grünen Meßgewänder den Anlaß geboten. In der römischen Kirche findet am G. noch jetzt das Fußwaschen (s. d.) statt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 454-455.
Lizenz:
Faksimiles:
454 | 455
Kategorien: