Großaventurhandel

[361] Großaventurhandel ist diejenige Art von Handel, zu dem jemand (Aventurier) durch den Großaventureikontrakt (s. Bodmerei) ein Kapital unter der Bedingung erborgt, daß er es, wenn das Unternehmen mißglückt, nicht zurückzuzahlen braucht, und dafür Waren kauft, um solche an überseeischen Platzen den Konsumenten zu verkaufen. Der G. beschränkt sich auf solche Länder, in denen der Verkehr in kleinen Mengen an die Verbraucher besondere Vorteile gewährt, wie in manchen Teilen Ostindiens und der Levante, China etc. Heute hat er nur noch wenig Bedeutung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 361.
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