Handelskonsul

[732] Handelskonsul war früher Bezeichnung für die Mitglieder der Hindelsgerichte, die, von der Kaufmannschaft frei gewählt und von der Staatsgewalt bestätigt, als Schiedsrichter in Handelsangelegenheiten urteilten. Papst Paul IV. bestätigte sie zuerst in Rom; ihm folgte Franz II., König von Frankreich. Jetzt wird auch der Wahlkonsul H. genannt (s. Konsul).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 732.
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