Kaufmannschaft

[772] Kaufmannschaft, die Vereinigung aller Kaufleute eines Ortes. In Berlin, Magdeburg, Königsberg, Danzig, Stettin, Elbing, Tilsit und Memel sind den kaufmännischen Korporationen dieselben Rechte wie den Handelskammern (s. d.) beigelegt. An Altona ist die entsprechende kaufmännische Korporation das Kommerzkollegium (s. d.). In Süddeutschland nennt man solche Körperschaften Handelsgremien. In Hamburg heißt das Gremium der zur See handelnden Kaufleute »ein ehrbarer Kaufmann«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 772.
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