Illustris

[761] Illustris (lat.), glänzend, berühmt, erlaucht, nach der Hofrangordnung des Diokletian und Konstantin Titel der höchsten Rangklasse, zu der die obersten Beamten (z. B. seit 415 die decuriones palatii, seit 432 auch die silentiarii) gehörten, seit Karl d. Gr. Titel der Herzoge, Grafen und Bischöfe aber in der dem klassischen Latein nur als Nebenform bekannten Form »illuster«; der fränkische Königstitel war »rex Francorum, vir inluster«. Auch Gelehrte pflegten sich die Bezeichnung, meist im Superlativ (vir illustrissimus: »hochberühmter Herr«), untereinander beizulegen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 761.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika