Immediāt

[769] Immediāt (lat.), ohne Mittelsperson, unmittelbar; daher Immediatkommission, eine Kommission, die unmittelbar von der Landesregierung beauftragt ist, z. B. in Preußen die Kommission, die mit der Kolonisation in den polnischen Landesteilen betraut ist; Immediatbefehle, die unmittelbaren Befehle des Fürsten oder der höchsten Landesbehörde; Immediatgesuch (Immediatvorstellung), unmittelbar bei der höchsten Behörde oder dem Landesherrn eingereichtes Gesuch; Immediatsachen, Angelegenheiten, in denen die Oberbehörden unmittelbar zu entscheiden haben; Immediatstadt, unmittelbare, d. h. der Provinzialregierung unmittelbar unterstellte Stadt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 769.
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