Impetrant

[778] Impetrant (lat.), derjenige, der in Prozeßsachen, namentlich in eiligen und Arrestsachen, auf einseitiges Vorbringen eine Verfügung erwirkt; Impetrat dagegen der, gegen den diese erwirkt wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 778.
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