In partĭbus infidēlium

[854] In partĭbus infidēlium (oft bloß: in partibus, abgekürzt: i. p., lat., »in Gegenden oder Gebieten der Ungläubigen«), seit dem 13. Jahrh. Zusatz zum Titel[854] der Weihbischöfe und apostolischen Vikare (episcopi i. p., episcopi titulares), die als bloße Titularbischöfe den Titel eines Bischofs in einem Land erhalten, das der katholischen Kirche ganz oder teilweise verloren gegangen und woselbst tatsächlich kein Bischofssitz vorhanden ist. Erst 1882 wurde durch Papst Leo XIII. die Bezeichnung: episcopus i. p. durch »Titularbischof« ersetzt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 854-855.
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