Individuālrecht

[807] Individuālrecht, ein subjektives Recht, das entweder in seiner Entstehung und in seinem Bestand oder doch in seiner Entstehung an eine bestimmte menschliche Persönlichkeit geknüpft ist. Ersteres ist der Fall bezüglich des Rechts auf Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Namen, Wappen etc.; letzteres bezüglich des Rechts auf die Verwertung der Erzeugnisse geistiger und künstlerischer Tätigkeit (sogen. Immaterialgüter), wie Schriftwerke, Gemälde, Kompositionen, Photographien, Erfindungen etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 807.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: