Komposition

[348] Komposition (lat., »Zusammensetzung«), die Vereinigung von Besonderheiten und Einzelheiten zu einem Ganzen; in der Kunst die Anordnung des durch den Gedanken in der Erscheinung Darzustellenden. Der Charakter der K. hängt von der individuellen Richtung des Künstlers und vom Gegenstand ab. Man unterscheidet demnach idealistische und realistische K. Die malerische K. insbes. besteht in der Darstellung einer bestimmten Situation und der Motive dazu durch Gruppierung verschiedener Gestalten oder Gegenstände der Natur zu einem in sich abgeschlossenen Ganzen. Je mehr der Maler darauf hingewiesen ist, zur Darstellung jenen Augenblick zu wählen, in dem[348] das Vorhergehende und Nachfolgende in einem Hauptakt sich zusammendrängen, um so sorgfältiger muß er in der K. aller Teile sein, der Gruppen wie der einzelnen Figuren, der Stellungen wie der Gewänder etc., um diesen Einen Augenblick zu wirkungsvollstem Ausdruck zu bringen. Über den Platz, den die Hauptgruppe oder die Hauptfigur einnehmen soll, kann man keinen allgemein gültigen Grundsatz aufstellen; aber alles muß nach dieser Figur hinstreben, alles sich auf sie beziehen. Dieser Grundsatz der Einheit des Stoffes und des Interesses ist das einzige streng zu beobachtende Gesetz der malerischen K. Die neuern naturalistischen Strömungen der Kunst haben jedoch den alten philosophisch-ästhetischen Begriff der K. wesentlich umgestaltet. In der neuern Kunst steht die K. nicht mehr in erster Linie, sondern bildet im Organismus eines Kunstwerkes nur ein Moment, das allen übrigen gleich geordnet ist. Die Vertreter des äußersten Naturalismus legen auf K. überhaupt keinen Wert mehr. Im allgemeinen bedeutet K. soviel wie künstlerische Erfindung. Ein Gleiches gilt auch von Skulpturwerken. – In der Musik, wo dieser Ausdruck vorzugsweise gebraucht wird, ist K. soviel wie Tonsetzkunst, die Erfindung und Ausarbeitung eines Musikstückes, auch dieses Musikstück selbst. Die Erfindung ist angebornes Vermögen; über die bei der Ausgestaltung des Tonstückes zu befolgenden Kunstgesetze gibt die Kompositionslehre (s. d.) Auskunft. – Endlich ist K. soviel wie Legierung und soviel wie Zinnkomposition (s. Zinnchlorid).

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 348-349.
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