Installation

[872] Installation (mittellat., v. altdeutschen stal, d. h. Stelle, mittellat. stallus), Einweisung in ein Amt, besonders in ein geistliches, an Ort und Stelle der Wirksamkeit des Berufenen, in Stiftskirchen mit Anweisung eines besondern Platzes (stallus) im Kapitel und im Chor (s. Investitur). I. heißt auch die äußere Einrichtung eines Geschäfts, die Beschaffung des nötigen Inventars für ein gewerbliches Etablissement; Installationskonto, das hierüber geführte Konto.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 872.
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