Internāt

[887] Internāt (neulat., von internus, »inner«), im Erziehungswesen diejenige Einrichtung pädagogischer Anstalten, nach der die Schüler zugleich Zöglinge sind, d. h. in der Anstalt verpflegt und erzogen werden; demgemäß soviel wie Alumnat (Institut). Im Gegensatz dazu nennt man Anstalten, die nicht zugleich die Schüler verpflegen, Externate. Internate als Anstalten, die nicht die natürliche, sondern eine künstliche Lebensordnung darstellen, sollen nicht ohne Not eingerichtet werden; unter Umständen aber (für Waisenhäuser, Rettungshäuser, Berufsschulen, die eine größere Anzahl junger Leute an einem Punkt anhäufen) sind sie nötig. In solchen Fällen kann es nur darauf ankommen, zwischen straffer Ordnung und tunlichster Annäherung an die Familienerziehung das rechte Gleichgewicht herzustellen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 887.
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