Jalousīen

[160] Jalousīen (franz., spr. schalu-), Vorrichtungen, mittels deren man Öffnungen durch sich gegenseitig deckende Stäbe, Brettchen oder Platten so zu schließen vermag, daß das Eindringen der Sonnenstrahlen und des Regens sowie der Einblick Unberufener von außen abgehalten, dagegen Luft und Licht eingelassen werden. Die Platten der J. bestehen aus Holz oder Metall, für gewisse Zwecke auch aus Glas und sind beweglich auch bei der einfachsten Form, die bei Schuppen, Trockenböden, Glockenstuben, Räumen, aus denen Dämpfe abziehen sollen, etc. Anwendung findet. Bei Wohnhäusern werden in der Regel bewegliche Jalousieläden als zweiter Verschluß der Fensteröffnungen benutzt und die einzelnen Brettchen sind hier verstellbar verbunden. Die Zug- und Rolljalousien (Rolladen) lassen sich hinaufziehen und herunterlassen, bez. auf einer über dem Fenster oder der Tür befindlichen Walze auf- und abwickeln. Die Zugjalousien bestehen aus ca. 3–4 mm starken und 60–70 mm breiten Holzbrettchen, die auf Gurten befestigt sind und an beiden Enden in Führungen gehen. Eine Zugvorrichtung dient zum Ausziehen und Herablassen, eine zweite zum Einstellen der Brettchen in eine mehr oder weniger schiefe oder horizontale Lage. Sind die J. ganz hinaufgezogen, so liegen die Brettchen hinter einer am obern Ende des Fensters angebrachten Schutzblende aus Holz oder Blech. – Bei den Rolljalousien (Rolladen) werden Stäbe auf Stoff aufgeleimt oder an Stahlbändern befestigt, entweder so, daß sie ganz dicht nebeneinander[160] liegen, oder daß zwischen ihnen kleine Zwischenräume bleiben, um Licht und Luft durchzulassen. Sie bewegen sich in zwei lotrechten Falzen und werden mittels eines Riemens gezogen. Sollen diese Rolljalousien zum sichern Verschluß von Türen und Fenstern, z. B. bei Verkaufslokalen, dienen, so werden sie aus Stahlplatten oder Wellblech gefertigt. Fensterjalousien haben auch häufig Vorrichtungen, mittels deren man sie wie Markisen schräg hinausstellen kann.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 160-161.
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