Jugendfürsorge

[352] Jugendfürsorge. Immer mehr dringt in der Gegenwart die Überzeugung durch, daß eine der wichtigsten sozialen und nationalen Aufgaben Schutz und Pflege der unter ungünstigen Umständen aufwachsenden und leiblich wie seelisch gefährdeten unmündigen Jugend ist. Gesetzgebung und Verwaltung in Staat[352] und Gemeinde (Waisenpflege, Fürsorge- und Zwangserziehung, Schulhygiene, Hilfsschulen, Schutz der Jugend gegen gewerbliche Ausbeutung etc.) begegnen sich auf diesem Gebiet mit immer regerer Vereinstätigkeit (Rettungshäuser, Ferienkolonien, Kinderheilstätten, Kinderhorte, Schülerreisen u. a.) und literarischer Vertretung. Bei der großen, stets zunehmenden Mannigfaltigkeit der Aufgaben und dem entsprechend der einzelnen Unternehmungen muß jedoch auf zusammenfassende Übersicht aller unter diesen Gesichtspunkt fallenden Bestrebungen verzichtet und auf die einzelnen Artikel verwiesen werden. S. besonders auch Jugendliche Verbrecher. Vgl. die Zeitschrift »Jugendfürsorge. Zentralorgan für die gesamten Interessen der J.« (hrsg. von Pagel, Berl., seit 1900); Reicher, Die Fürsorge für die verwahrloste Jugend (bisher 3 Tle., Wien 1904).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 352-353.
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