Kinderhorte

[12] Kinderhorte (Jugendhorte), Erziehungsanstalten, die schulpflichtige Kinder während der Zeit aufnehmen, in der sie nicht durch den Schulunterricht in Anspruch genommen sind und daheim, weil die Eltern außer dem Haus arbeiten, ohne Aussicht sein würden. Auf das Bedürfnis derartiger Anstalten, besonders für Knaben (Knabenhorte), machte 1871 der Erlanger Professor Schmid-Schwarzenberg aufmerksam und begründete, ihm abzuhelfen, den Verein für Volkserziehung, der es sich angelegen sein ließ, für aussichtslose Schulknaben einen Knabenhort einzurichten. Dieser Vorgang fand in Bayern manche erfreuliche Nachfolge, namentlich traten 1878 in Augsburg, 1881 in München, 1883 in Fürth, 1884 in Bamberg und Nürnberg Vereine zur Förderung der Knabenhorte zusammen. Nachdem 1884 die Begründung solcher Asyle vom bayrischen und vom preußischen Ministerium des Innern empfohlen war, verbreiteten sie sich nach und nach über alle größern Städte Deutschlands; jedoch errichtete man (so namentlich in Berlin) neben den Knabenhorten auch Mädchenhorte. In diesen Anstalten wird den Kindern je nach der Lage der Eltern umsonst oder gegen geringes Entgelt neben gesundem Aufenthalt und einfacher, kräftiger Kost angemessene Beschäftigung (Stuhlflechten, Flickschneidern, Gartenarbeit, Buchbinden etc.) und Unterhaltung (Lektüre, Spiel, Spaziergang) gewährt. Auch die Deutsche Gesellschaft zur Verbreitung von Volksbildung hat sich der Sache angenommen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 12.
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