Juristenrecht

[389] Juristenrecht, dasjenige Recht, das sich unter dem Einflusse der wissenschaftlichen und richterlichen Tätigkeit der Juristen bildet. Es entsteht durch den Einfluß der Rechtslehre, d. h. der Arbeiten juristischer Schriftsteller, und der Rechtsprechung, d. h. der Urteile der Gerichtshöfe. Vgl. Recht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 389.
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