Kaduzieren

[416] Kaduzieren (neulat.), etwas für hinfällig (lat. cadūcus, franz. caduc), ungültig erklären. Als kaduzierte Güter (Kaduzitäten, Bona caduca) bezeichnete man im Mittelalter Grundstücke, die wegen Erblosigkeit oder Felonie an den Herrn zurückfielen. Heute gebraucht man obigen, von der Rechtssprache übrigens nicht adoptierten Ausdruck, wenn auf Aktien ausgeschriebene Einzahlungen nicht geleistet und infolgedessen die Aktien für ungültig erklärt werden. »Kaduzitäten« nennt man auch verloren gegangene oder zu gebende ausgeliehene Kapitalien oder Ausstände. Sonst ist Kaduzierung auch soviel wie Niederschlagung von uneinbringlichen Außenständen, Steuern, Sporteln etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 416.
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