Kanalamt

[536] Kanalamt, kaiserliches, in Kiel, Reichsbehörde für die Unterhaltung und den Betrieb des Nordostsee- oder Kaiser Wilhelm-Kanals (s. d.). Sie besteht in unmittelbarer Unterordnung unter das Reichsamt des Innern seit 1. Juli 1895 zufolge kaiserlichen Erlasses vom 15. Juni d. J. Durch das K. wurde die Kanalkommission, die nach kaiserlicher Verordnung vom 17. Juli 1886 für die Herstellung des Nordostseekanals bestanden hatte, ersetzt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 536.
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