Reichsamt des Innern

[732] Reichsamt des Innern, Zentralbehörde des Deutschen Reiches in Berlin zur Bearbeitung der innern Verwaltungsangelegenheiten des Reiches. Das R. ist dem Reichskanzler unmittelbar unterstellt und von dem Staatssekretär des Innern geleitet. Es ist aus dem frühern Reichskanzleramt (s. d.) hervorgegangen. Es zerfällt in vier Abteilungen. Die erste für Angelegenheiten des Reichstags und der Reichsbehörden, für Reichsangehörigkeitssachen, Heer und Kriegsflotte, Polizei-, Gesundheits- und Tierheilwesen; die zweite für Armensachen, Versicherungen, Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Gewerbewesen und Arbeiterversicherung; die dritte für den Schutz des geistigen Eigentums, für Bank- und Börsenwesen, Patent-, Muster- und Markenschutz, Schiffahrt und Auswanderungen; die vierte für Handels- und wirtschaftliche Angelegenheiten. Über die dem R. unterstellten Behörden s. die Textbeilage »Reichsbehörden«, II.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 732.
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