Kasernenarrest

[715] Kasernenarrest, militärische Disziplinarstrafe für Unteroffiziere und Gemeine bis zu 4 Wochen, wird in der Kaserne verbüßt. Der Bestrafte wird, wie beim Quartierarrest, zum Dienst herangezogen, darf sonst aber die Kaserne nicht verlassen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 715.
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