Klinik

[143] Klinik (griech.), eigentlich der Unterricht am Krankenbett (griech. kline); dann eine Anstalt, die den Studierenden die Krankheiten in Natur vorführen und die Erkennung und Behandlung derselben am Krankenbett lehren sowie die Wirkungsart der Heilmittel zeigen soll. Es gibt zweierlei Arten von klinischen Anstalten: 1) Die eigentliche oder stationäre K. ist ein Hospital, dessen Patienten unter Anleitung und Aussicht des ärztlichen Vorstandes und seiner Assistenzärzte von den Studierenden untersucht und behandelt werden. 2) Bei der Poliklinik (Stadtklinik, ambulatorische K.) werden die Kranken in ihren Wohnungen in der Stadt von den klinischen Praktikanten unter Aufsicht des Lehrers behandelt, indem der Lehrer den geübten Praktikanten die Kranken zur eignen Behandlung übergibt, jedoch nicht, ohne sich selbst von Zeit zu Zeit von dem Verlauf der Krankheit zu unterrichten, über schwierige Fälle Rücksprache mit den Praktikanten zu nehmen und die Rezepte von Tag zu Tag einer Revision zu unterwerfen. [143] Kranke, die sich »ambulatorisch« (d. h. herumgehend, ohne zu Bett zu liegen) behandeln lassen, kommen selbst zur K., um hier die ärztlichen Verordnungen entgegenzunehmen. Zum Begriff der Poliklinik gehört ferner, daß die Behandlung unentgeltlich erfolgt. Man unterscheidet weiter medizinische Kliniken (für die Behandlung innerer Krankheiten), chirurgische, Augen-, Ohren-, geburtshilfliche und andre Spezialkliniken. – Juristische Kliniken heißen Einrichtungen der Universitäten zur Gewährung von Rechtshilfe an Unbemittelte durch Studenten unter Leitung von Rechtslehrern. Eine solche besteht in Kopenhagen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 143-144.
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