Klostervogt

[158] Klostervogt, in verschiedenen Provinzen Deutschlands, namentlich der sächsischen Oberlausitz, ein ritterschaftliches Amt, bekleidet von einem in der Provinz Grundangesessenen, der die weltlichen Interessen des betreffenden Klosters zu wahren und dasselbe auf den Provinziallandtagen zu vertreten hat.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 158.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika