Kommissionstratte

[330] Kommissionstratte (Wechsel auf fremde Rechnung), eine für Rechnung eines Dritten, des Kommittenten, gezogene Tratte (s. d.). Es wird dies regelmäßig in dem Wechsel durch die Deckungsklausel (»und stellen es auf Rechnung des N. N.«) ausgedrückt (s. Deckung). Der Dritte oder auch der Aussteller selbst teilt dann regelmäßig dem Bezogenen in einem besondern Avisbrief mit, daß der Aussteller von dem Kommittenten zum Ziehen auf den Trassaten beauftragt sei. Wird diese Erklärung von dem Kommittenten selbst oder doch mit dessen Willen gegeben, so entsteht für ihn dadurch die Verpflichtung, für Deckung zu sorgen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 330.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: