Kondition

[363] Kondition (lat. conditio) bedeutet eigentlich Bedingung, wird aber statt der Worte »Stelle« oder »Dienst«, auch wohl statt »Lage«, »Beschaffenheit«, »Zustand« gebraucht. Von Warensendungen à condition (Konditionsgut, Konditionskauf) spricht man, wenn ein Kaufmann einem andern Waren sendet, damit dieser so viel davon absetze, wie Ort, Zeit und Umstände gestatten, und das Unverkaufte wieder zurücksende; letzteres ist besonders im deutschen Buchhandel üblich und durch die buchhändlerische »Verkehrsordnung« (von 1891) des Börsenvereins der deutschen Buchhändler geregelt. Vgl. Weidling, Das buchhändlerische Konditionsgeschäft (Berl. 1885). – In der Turfsprache heißt K. der Zustand des Pferdes mit Rücksicht auf die beim Trainieren (s. d.) gemachte Arbeit (vgl. Atem [am Schluß]).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 363.
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