Korrelāt

[512] Korrelāt (neulat.), Bezeichnung für Begriffe oder Dinge, die einander wech sei seitig erfordern und bedingen, so daß eins nicht ohne das andre gedacht werden kann; z. B. ein Gatte setzt eine Gattin, ein Vormund einen Mündel, Rechte setzen Pflichten voraus (necessitas et licentia sunt correlata); diese und ähnliche Begriffe sind deshalb k. oder stehen zueinander in Korrelation. S. Relativ.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 512.
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