Kriegsherr

[668] Kriegsherr, in Monarchien das Staatsoberhaupt als Inhaber des Rechtes der Kriegserklärung und als oberster Befehlshaber der gesamten Truppenmacht, dem alle Soldaten den Eid der Treue leisten. In Republiken gibt es in diesem Sinne keinen Kriegsherrn, die betreffenden Befugnisse sind durch die Verfassung etc. geregelt.[668]

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 668-669.
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