Kriegstagebuch

[679] Kriegstagebuch, Nachweis der Kriegsereignisse bei mobilen Truppen, wird in Deutschland bei allen Truppenkörpern vom Infanteriebataillon, dem Kavallerieregiment und der Artillerieabteilung sowie von selbständig auftretenden kleinern Verbänden geführt und reicht von der Mobilmachung bis zur Demobilmachung. Die Aufbewahrung der Kriegstagebücher erfolgt in den Kriegsarchiven.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 679.
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