Kunstkammer

[817] Kunstkammer (Kunstkabinett), zum Unterschied von den Museen, in denen die verschiedenen Kunstsammlungen systematisch geordnet sind, eine Sammlung von historischen, kunstgewerblichen und naturgeschichtlichen Kuriositäten, bei deren Erwerbung nicht immer der Kunstwert, sondern ebensosehr die Seltenheit oder die Beziehung auf ein denkwürdiges Ereignis maßgebend war. Dergleichen Kunstkammern zu besitzen, gehörte im 16., 17. und 18. Jahrh. zur Würde eines Fürstenhofs. Die Berliner K., die früher einen Bestandteil der Museen ausmachte, 1875 aber teils dem Kunstgewerbemuseum, teils dem Hohenzollernmuseum einverleibt wurde, enthielt außer historischen Erinnerungen eine reiche Sammlung von Elfenbeinschnitzereien, Bernsteingegenständen, Emails, Gläsern, Majoliken, Waffen, musikalischen Instrumenten, alten Möbeln, architektonischen Modellen etc. Sie war im 16. Jahrh. von Joachim II. gegründet und von dem Großen Kurfürsten bedeutend vermehrt worden. Aus andern Staaten sind das »Kunst- und Raritätenkabinett« des als Kunstkenners und Sammlers berühmten Cosmus von Medici (1526–86), die von dem Erzherzog Ferdinand von Österreich (1529–95) gegründete »Ambraser Sammlung«, die 1806 von dem Schloß Ambras in Tirol nach Wien geschafft wurde, endlich das Grüne Gewölbe in Dresden, 1721–24 vom Kurfürsten August II. angelegt, zu nennen. Der Ausdruck K. ist jetzt abgekommen, da die alten Kunstkammern entweder ganz aufgelöst oder kunstgewerblichen Zwecken dienstbar gemacht worden sind.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 817.
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