Ladung [1]

[33] Ladung, die zu einem Schuß erforderliche Pulvermenge; die bei Hohlgeschossen zum Sprengen nötige Pulvermenge heißt Sprengladung. – In der Schiffahrt nennt man L. die Güterfracht eines Schiffes; ein Schiff hat volle L., wenn es bis zu seinem größtzulässigen Tiefgang belastet ist (vgl. Tiefladelinie); ein Schiff »liegt in L.«, solange es noch L. annimmt; die L. »löschen« heißt das Schiff entfrachten. Beim Einbringen der L. muß sie durch Holzplanken und Reisigbündel (Garnierung) vor einsickerndem Seewasser geschützt und so untergebracht (verstaut) werden, daß die einzelnen Stücke ihre Lage nicht ändern können. In Seehäfen besorgt das Laden uno Löschen das Gewerbe der Stauer und Schauerleute (vgl. Stauer).

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 33.
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