Landesgesetz

[100] Landesgesetz, im Deutschen Reich Bezeichnung für die Gesetze der einzelnen Bundesstaaten, in Österreich für die Gesetze der einzelnen Kronländer, im Gegensatz zum Reichsgesetz. Das Reichsgesetz geht dem Landesgesetz vor. S. auch Landesstrafrecht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 100.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika