Landesordnungen

[102] Landesordnungen, im Gegensatz zu den Landrechten Bezeichnung der in den deutschen Landen seit dem 15. Jahrh. zahlreich erlassenen Gesetzbücher über Polizei und Strafrecht, die sich aber auch auf die einschlagenden privatrechtlichen Verhältnisse beziehen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 102.
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