Leichenfledderer

[360] Leichenfledderer, in der Gaunersprache diejenigen Verbrecher, die sich an im Freien eingeschlafene (meist trunkene) Personen heranmachen und sie berauben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 360.
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