Leichterschiff

[365] Leichterschiff (Lichter), zum Leichtern, d.h. Entfrachten (und Befrachten) von Seeschiffen bestimmtes offenes Hafenfahrzeug. Ein plattbodiges, ungetakeltes L. heißt Bording. Man hat neuerdings auch gedeckte große Seeleichter, die in engen Meeren, z. B. in der Ostsee, von Schleppdampfern von Hafen zu Hafen, z. B. von Bremen nach Gefle in Schweden, mit Schwergut beladen gebracht werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 365.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: