Leuchtpistole

[472] Leuchtpistole, im deutschen Heere eingeführter Apparat zur Beleuchtung des Vorfeldes beim Nachtgefecht, während der China-Expedition mit Vorteil erprobt und besonders für den Festungskrieg geeignet. Die Leuchtwirkung reicht bis 200 m, die Beleuchtungsdauer ist 8–10 Sekunden; Regen beeinträchtigt die Wirkung nicht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 472.
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