Lizentiat

[635] Lizentiat (mittellat. licentiatus, »mit Erlaubnis, d.h. licentia, versehen«), im Mittelalter akademischer Titel eines Bakkalaureus (s. d.), der veniam oder licentiam legendi, d.h. das Recht, Vorlesungen an einer Universität zu halten, erworben hatte. Diese Zwischenstufe zwischen Bakkalaureat und Doktorat bestand früher an allen drei obern Fakultäten. So ward noch Goethe L. der Rechte (lic. jur.) in Straßburg. Sie besteht gegenwärtig an deutschen Universitäten nur noch in der theologischen Fakultät und genügt hier zur Habilitation (s. d.). Der Titel L. der Theologie (lic. theol.) wird von den theologischen Fakultäten auch honoris causa an jüngere literarisch verdiente Geistliche verliehen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 635.
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