Martiālgesetze

[364] Martiālgesetze, veralteter Ausdruck für die während des Kriegszustandes zur Geltung kommenden gesetzlichen Bestimmungen. In England versteht man unter martial law (Kriegsrecht) die gesetzlichen Bestimmungen, die dann Platz greifen, wenn bei Aufruhr oder Auflauf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf die Militärgewalt übergeht, insbes. das Armeeverwaltungsgesetz (Mutiny Act) und die Aufruhrakte (Riot Act). Vgl. Belagerungszustand und Kriegszustand.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 364.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: