Meerenge

[533] Meerenge (Straße), schmaler Meeresteil, der zwei größere Meere miteinander verbindet. Die Meerengen verbinden entweder Binnenmeere oder Teile der offenen See. Meerengen, die ein Binnenmeer (s. d.) im weitern Sinne, d. h. ein solches, das mit dem offenen Meer in schiffbarer Verbindung steht, mit dem offenen Meer verbinden, sind Territorialgewässer, d. h. stehen unter Staatshoheit, wenn sie der Uferstaat oder die Uferstaaten vom Ufer aus völlig beherrschen. Sie dürfen nur blockiert werden, wenn sie in ein Binnenmeer führen, das vollständig der feindlichen oder der Blockademacht gehört, und falls diese auch die Hoheit[533] über die beiden Ufer besitzt. Die Uferstaaten können eventuell ohne Verletzung des Völkerrechts die Durchfahrt untersagen. Die unschädliche Durchfahrt (passage innocent) darf aber Handelsschiffen andrer Staaten nicht untersagt werden. Für Meerengen, die Teile der offenen See, insbes. staatenlose Binnenmeere (z. B. Schwarzes, Marmara-, Beringmeer), miteinander verbinden, bedürfen Handels- und Kriegsschiffe im Frieden und im Kriege keiner Erlaubnis. Im Interesse der eignen Sicherheit können sich die Uferstaaten jedoch der Durchfahrt von Kriegsschiffen und Truppentransportschiffen unter Umständen widersetzen. Auch dürfen für die Durchfahrt als Gegenleistung für die Erhaltung des Fahrwassers und der Schiffahrtszeichen keine Abgaben erhoben werden. Besondere Vereinbarungen können die Befugnis, dies allgemeine Durchfahrtsrecht zu benutzen, ausschließen. Dies geschah z. B. bezüglich Bosporus und Dardanellen (s. d.). Einzelne Meerengen, wie die Magalhãesstraße, sind durch Verträge neutralisiert, an ihren Ufern dürfen keine Befestigungen etc. angelegt werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 533-534.
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