Militärpostämter

[824] Militärpostämter, in Preußen von pensionierten Offizieren verwaltete Postämter. Die Verwendung von Offizieren als Postamtsvorsteher ist von Friedrich II. nach Beendigung des zweiten Schlesischen Krieges angeordnet worden. Seit 1848 ist es unzulässig, daß Offiziere ein Postamt als Titularpostmeister, d. h. ohne dienstlich tätig zu sein, erhalten. Zurzeit werden in den Vorsteherstellen von 132 Postämtern, die in vier Klassen für Stabsoffiziere, Hauptleute I. und II. Klasse und Leutnants eingeteilt werden, und deren Auswahl aus den überhaupt vorhandenen Postämtern dem Reichspostamt überlassen ist, Offiziere nur nach einjährigem Vorbereitungsdienst und nach bestandener Prüfung als Postdirektoren angestellt und erhalten je nach der Klasse des Amtes außer Wohnungsgeldzuschuß 3000–4800 Mk. Gehalt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 824.
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