Mobīlgarde

[8] Mobīlgarde (Garde mobile, eigentlich Garde nationale mobile), im Frühjahr 1848 mit 24 Bataillonen zu je 1000 Mann in Paris zur Bekämpfung der Revolution errichtete Truppe, nach Jahresfrist aufgelöst, dann durch Gesetz vom 1. Febr. 1868 aus dem Teil der Wehrpflichtigen wieder hergestellt, der bei der Aushebung für felddienstfähig erklärt, aber durch Losnummer, Stellvertretung etc. vom Dienst im Heere frei geblieben war und im Kriegsfalle zum Besatzungsdienst verwendet werden sollte. Mit der Reorganisation des Heeres 1872 ging die M. wieder ein. Vgl. Jähns, Das französische Heer von der großen Revolution bis zur Gegenwart (Leipz. 1873).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 8.
Lizenz:
Faksimiles:
8
Kategorien: