Mortuarĭum

[163] Mortuarĭum (lat.), Totenhalle, insbes. die einer (kathol.) Hauptkirche für die zu ihr gehörigen Geistlichen; auch soviel wie Totenbuch, Nekrolog (s. d.); dann ein Vermächtnis an die Kirche (manus mortua); im besondern die Abgabe aus dem Nachlaß eines verstorbenen Klerikers an den Bischof (quarta mortuariorum); endlich soviel wie Baulebung (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 163.
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