Munitionsräume

[261] Munitionsräume, Räume in Festungen und auf Kriegsschiffen zur Aufbewahrung des Pulvers (Pulverkammern), der Geschosse (Granatkammern), scharfer Torpedoköpfe, der Zündungen, Gewehr- und Revolvermunition. Die M. liegen unter der Wasserlinie, meist unter dem Zwischendeck, werden von außen beleuchtet, sind außer bei Klarschiff geschlossen, werden durch Posten bewacht und dürfen zum Teil nur unter besondern Vorsichtsmaßregeln betreten werden. Beim Ausbruch von Feuer können sie unter Wasser gesetzt werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 261.
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