Wasserlinie

[415] Wasserlinie, die Grenze zwischen dem eingetauchten (dem lebendigen Werk) und dem über Wasser befindlichen Teil (dem toten Werk) eines Schiffes. Konstruktionswasserlinie, die Linie, bis zu der das Schiff, nachdem es fertig ausgerüstet ist, eintauchen darf (vgl. Tiefladelinie). Sie muß so berechnet sein, daß das durch sie bestimmte Deplacement (Gewicht der verdrängten Wassermasse) genau gleich dem Gewichte des Schiffes mit seinen Ausrüstungsgegenständen ist. Bei Kauffahrern unterscheidet man außerdem eine beladene (Ladewasserlinie) und eine leichte W.; auf ersterer schwimmt ein Schiff bei größter, auf letzterer ohne Ladung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 415.
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