Nascitūrus

[428] Nascitūrus (lat.), ein noch im Mutterleibe befindliches Wesen, dessen Geburt man entgegensieht; über die rechtlichen Verhältnisse s. Leibesfrucht. N. pro jam nato habetur (lat.), Rechtssprichwort des Inhalts, daß die Frucht im Mutterleibe zu ihrem[428] Vorteil in manchen Fällen so angesehen wird, als ob sie schon im Zeitpunkt ihrer Erzeugung geboren wäre. Vgl. Leibesfrucht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 428-429.
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